V.Fe3034.19 – FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren zum Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten zum Wiederbeschaffungswert
V.ImG007.12 – ImGeschäft – Gebrauchsgegenstände der Betriebsinhaber, der Mitarbeiter und Kunden
V.Fe2105.24 – FEUER – Elektrische Erd- und Freileitungen
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